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Unterkunft alternativ im Ein- oder Zweibettzimmer?

Wenn ein Versicherer keine unterschiedlichen Tarife für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer anbietet, dann steht dem Versicherten die Wahl aus beiden Alternativen frei. Hier werden dann allerdings meistens keine Rabatte bei einem Verzicht auf die Unterbringung im Einbettzimmer gewährt.

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