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Versicherungslexikon

Versicherungslexikon

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Vermögensbildende Lebensversicherung

Vermögensbildende Lebensversicherungen spielen eigentlich kaum mehr eine Rolle, weil die steuerlichen Vergünstigungen nicht mehr vorhanden sind. Bei dieser Form der Lebensversicherung zahlt der Arbeitgeber seine Anteile direkt an das Versicherungsunternehmen.

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenshaftpflicht ist für Selbstständige welche im Bereich der Diensdleistung oder Beratung tätig sind.

Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn ist entweder bei Zustellung des Versicherungsscheines, bei der Zahlung der ersten Prämie oder am Datum, welches im Versicherungsschein genannt ist.

Versicherungsbeitrag

Der Versicherungsbeitrag ist die Summe aller Zahlungen des Versicherungsnehmer an den Versicherer. Dies können sowohl Erstzahlungen, einmalige Zahlungen oder die regelmäßigen Prämienzahlungen sein.

Versicherungsbeitrag

Der Versicherungsbeitrag ist die Summe aller Zahlungen des Versicherungsnehmer an den Versicherer. Dies können sowohl Erstzahlungen, einmalige Zahlungen oder die regelmäßigen Prämienzahlungen sein.

Versicherungsdauer

Die Versicherungsdauer ist im Versicherungsschein vermerkt und richtet sich nach dem gewählten Tarif.

Versicherungsnehmer

Der Versicherungsnehmer ist nicht gleichzusetzen mit dem Begünstigten. Der Versicherungsnehmer ist der Ansprech- und Vertragspartner des Versicherers. Er ist für die Beiträge verantwortlich und hat alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.

Versicherungspolice

Die Versicherungspolice ist eine Urkunde. Diese wird dem Versicherten vom Unternehmen zugestellt, sobald die Versicherung rechtswirksam ist, auch die Zustellung ist gesetzlich geregelt und muss quittiert werden.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der ersten Prämie oder aber mit dem Datum, welches im Versicherungsschein genannt ist. Der Versicherungsschutz betrifft alle eintretenden Fälle, die das Leistungsverzeichnis abdeckt.

Versicherungssteuer

Die Beiträge zur Kranken- und zur Lebensversicherung unterliegen keinerlei Steuerpflicht. Bei allen anderen Versicherungsbeiträgen ist das anders, diese unterliegen der Versicherungssteuer.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der Betrag, der an den Versicherten im Schadensfall zu zahlen ist. Diese Summe ist durch den gewählten Tarif und den Vertrag determiniert.

Versicherungstarif

Der Versicherungstarif ist eigentlich der entscheidende Punkt für den Versicherungsnehmer. Der Tarif umfasst nicht nur die Höhe der zu zahlenden Beiträge, sondern auch das Leistungsverzeichnis des Versicherungsschutzes. Alle wichtigen Details sind im Versicherungstarif festgehalten.

Versicherungswechsel

Durch eine regelmäßige Überprüfung Ihrer bestehenden Versicherungen und einem Versicherungesvergleich mit den aktuellen Angeboten der Versicherer können Sie bei einem Versicherungswechsel bares Geld sparen. Ein Vergleich lohn daher in fast allen Fällen.

Versicherungsvertrag

Der Vertrag wird zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Rechtsgrundlage sind sowohl das Versicherungsvertragsgesetz, die allgemeinen Versicherungsbedingungen und besondere Bedingungen. Durch die Willensabgabe beider Vertragspartner, d.h. der Unterschrift, wird der Vertrag rechtskräftig.

Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz bildet die Grundlage für jeden Versicherungsvertrag. Von diesem darf nicht zu ungunsten des Versicherungsnehmers abgewichen werden. Höhere Leistungen aufgrund von Kulanz auf Seiten des Versicherungsgebers sind selbstverständlich möglich.

Versorgungslücke

Die Versorgungslücke bezeichnet gemeinhin die Differenz des letzten Nettogehaltes eines Arbeitnehmers vor Renteneintritt und der Höhe des Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Über betriebliche Altersvorsorge oder Kapitalbildende Lebensversicherungen kann die Versorgungslücke verkleinert oder geschlossen werden.

Vorläufiger Versicherungsschutz

Bereits mit Eingang des Versicherungsantrages beim Versicherer kann ein vorläufiger Versicherungsschutz zugunsten des Versicherten bestehen. Dieser bietet nur einen beschränkten Umfang, bis zu Beginn des regulären Versicherungsschutzes. Der Vorläufige Versicherungsschutz endet bei Antragsablehnung oder Nicht-Zahlung der ersten Prämie.

Vorsorgeaufwendungen

Die Beiträge zu einer Kapitalbildenden Lebensversicherung können unter bestimmten Umständen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Mindestlaufzeit muss mindestens zwölf Jahre betragen und die Todesfallsumme mindestens 60% der Erlebensfallsumme betragen.

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