Versicherungsvertrag
Der Vertrag wird zwischen der Versicherungsgesellschaft und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen. Rechtsgrundlage sind sowohl das Versicherungsvertragsgesetz, die allgemeinen Versicherungsbedingungen und besondere Bedingungen. Durch die Willensabgabe beider Vertragspartner, d.h. der Unterschrift, wird der Vertrag rechtskräftig.

