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Versorgungslücke

Die Versorgungslücke bezeichnet gemeinhin die Differenz des letzten Nettogehaltes eines Arbeitnehmers vor Renteneintritt und der Höhe des Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Über betriebliche Altersvorsorge oder Kapitalbildende Lebensversicherungen kann die Versorgungslücke verkleinert oder geschlossen werden.

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