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Vorläufiger Versicherungsschutz

Bereits mit Eingang des Versicherungsantrages beim Versicherer kann ein vorläufiger Versicherungsschutz zugunsten des Versicherten bestehen. Dieser bietet nur einen beschränkten Umfang, bis zu Beginn des regulären Versicherungsschutzes. Der Vorläufige Versicherungsschutz endet bei Antragsablehnung oder Nicht-Zahlung der ersten Prämie.

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