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Vorsorgeaufwendungen

Die Beiträge zu einer Kapitalbildenden Lebensversicherung können unter bestimmten Umständen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Mindestlaufzeit muss mindestens zwölf Jahre betragen und die Todesfallsumme mindestens 60% der Erlebensfallsumme betragen.

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