Vorsorgeaufwendungen
Die Beiträge zu einer Kapitalbildenden Lebensversicherung können unter bestimmten Umständen bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Mindestlaufzeit muss mindestens zwölf Jahre betragen und die Todesfallsumme mindestens 60% der Erlebensfallsumme betragen.

