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Versicherungslexikon

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Wahlleistungen im Krankenhaus für PKV-Versicherte

Zwischen einem Mitglied der PKV und dem Krankenhaus sind über die so genannten Wahlleistungen Verträge abzuschließen. Wahlleistungen kann zum Beispiel die Unterbringung in einem Einzelzimmer sein.

Wartezeiten

Bei einer Lebensversicherung können unter Umständen Wartezeiten vorgesehen sein, in denen der Versicherer von einer Versicherungspflicht befreit ist.

Widerrufsrecht

Der Versicherungsnehmer hat bei Lebensversicherungen ein vertraglich festgelegtes Widerrufsrecht.

Wiederinkraftsetzung

Ein Versicherungsnehmer kann innerhalb von zwölf Monaten seine beitragsfrei gestellte Lebensversicherung ohne weitere Gesundheitsprüfung auf Antrag wieder aufnehmen. Ist die Versicherung länger als ein Jahr beitragsfrei, so kann der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.

Wiederinkraftsetzung

Ein Versicherungsnehmer kann innerhalb von zwölf Monaten seine beitragsfrei gestellte Lebensversicherung ohne weitere Gesundheitsprüfung auf Antrag wieder aufnehmen. Ist die Versicherung länger als ein Jahr beitragsfrei, so kann der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.

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