Wiederinkraftsetzung
Ein Versicherungsnehmer kann innerhalb von zwölf Monaten seine beitragsfrei gestellte Lebensversicherung ohne weitere Gesundheitsprüfung auf Antrag wieder aufnehmen. Ist die Versicherung länger als ein Jahr beitragsfrei, so kann der Versicherer eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.

