Zusatz-Versicherungen für GKV-Versicherte
Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte haben die Möglichkeit Zusatz Versicherung abzuschließen. Beispielsweise für ambulante oder stationäre Behandlungen, für Zahnersatz oder für Kuren. Diese Zusatzversicherungen sind aber nur zusätzlich zum Haupttarif möglich, d.h. nur bei der Krankenkasse, bei der man ohnehin versichert ist.

