Konfirmations-Geschenk mit Mehrwert: Der Bausparvertrag
Konfirmations-Geschenk mit Mehrwert: Der Bausparvertrag
Bald ist es wieder soweit: In Deutschland wird vielerorts Konfirmation oder Jugendweihe gefeiert und die jungen Leute können sich nicht selten auf einen warmen Geldregen freuen. Meistens als Bargeld im Umschlag oder künstlerisch gefaltet überreicht hat es der Konfirmand oder die Konfirmandin plötzlich mit einer Menge Geld zu tun. Wer dem Beschenkten nicht einfach nur Bares in die Hand drücken möchte, sondern ein mindestens ebenso wertvolles Geschenk mit Mehrwert machen möchte, der kann das mit einem Bausparvertrag realisieren.
Die LBS erklärt, wie das funktioniert: Demnach schließt der Schenkende selbst einen Bausparvertrag als Geschenkurkunde für den Beschenkten, der dann der Bausparer sein wird, ab. Ist der Vertrag über eine vorher festgelegte Summe abgeschlossen, kann der Schenkende seine Geschenksumme überweisen. Praktisch an einem derartigen Geschenk kann nicht nur die Tatsache sein, dass das Geld in einem Bausparvertrag „gut untergebracht“ ist und damit nicht Gefahr läuft, leichtsinnig verprasst zu werden. Auch wenn das so manchem Schenkenden schon ein ausreichendes Argument sein mag, ein Bausparvertrag bringt dem jungen Beschenkten potenziell weitaus mehr.
So kann er oder sie laut LBS später selbst weiter sparen oder sich bei gegebenen Anlässen wie zum Geburtstag oder Weihnachten weitere Einmalzahlungen in den Bausparvertrag wünschen. Darüber hinaus sollen Jugendliche ab 16 Jahre innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen die Wohnungsbauprämie für ihre Sparleistungen bekommen können. Nach den Informationen der LBS sollen Einzahlungen von Alleinstehenden über mindestens 50 Euro und höchstens 512 Euro mit 8,8 Prozent Prämie vom Staat belohnt werden, wobei egal ist, ob die Einzahlungen vom Bausparer selbst oder von den Schenkenden geleistet werden.
Auch wenn die Wohnungsbauprämie für seit dem 01.01.2009 abgeschlossenen Bausparverträge nur noch bei wohnwirtschaftlicher Nutzung gewährt werden soll, junge Leute unter 25 profitieren laut LBS von einer einmaligen Sonderregelung: Nach sieben Jahren können sie frei über das Guthaben verfügen.
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