Gesundheitsreform
Gesundheitsreform ist rechtens
Für Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist das Urteil des Gerichts eine klare Zusage an die Reform und ihre Neuerungen.
Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht hat vorgestern entschieden, dass die Gesundheitsreform rechtens ist. Das teilt das Bundesgesundheitsministerium in einer Pressemitteilung mit. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärte dazu, dass die Bundesregierung die Reform des Gesundheitswesens mit ihren Regelungen immer für verfassungskonform erklärt und verteidigt hat.
Zuvor hatten einige private Krankenversicherer und drei ihrer Kunden Verfassungsbeschwerde gegen mehrere Maßnahmen der Gesundheitsreform eingelegt. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt, soll das Verfassungsgericht die Beschwerden in den zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet bzw. als unbegründet abgewiesen haben.
Bei den Verfassungsbeschwerden hat es sich laut Ministerium vor allem um die zu Jahresbeginn eingeführte Pflichtversicherung und den neuen Basistarif der PKV gehandelt, gegen die sich die privaten Krankenversicherer wehren wollten.
Für Ulla Schmidt ist die Entscheidung ein voller Erfolg. Sie betonte in einem Interview den großen Nutzen für die Versicherten und verteidigte den Basistarif, den die PKV inzwischen anbieten muss. Ältere und kranke Versicherte müssten vor überhöhten Beiträgen geschützt werden, sagte sie als Begründung.
Die PKV dürfte sich von diesen Äußerungen nicht besonders angetan zeigen. Der Vorsitzende des Verbandes der privaten Krankenversicherung, Reinhold Schulte, erklärt zum Urteil des Verfassungsgerichts, dass zwar die Beschwerden der PKV zurückgewiesen wurden. Trotzdem habe das Gericht das Recht auf Existenz der PKV neben der GKV bestätigt. Er kündigte an, auch weiterhin dafür zu kämpfen, dass alle Versicherten zu mehr Wahlfreiheit kämen.
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