BaFin
BaFin im Streit mit PKV
Dazu hat die BaFin nun Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main eingelegt haben.
Den meisten Bundesbürgern dürfte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, erst seit der Finanzkrise ein Begriff sein. Doch dass die BaFin nicht nur Maßregler der Kreditinstitute sondern auch Hüter der Verbraucherrechte in weiteren Bereichen ist, dürfte nicht jedem bekannt sein.
Aktuell macht die BaFin durch einen Streit mit einer privaten Krankenversicherung von sich reden. Der Fall reicht um etwa zwei Jahre auf 2007 zurück. Damals nämlich soll ein privater Krankenversicherer eine neue Tariflinie ins Portfolio aufgenommen und gegen eine alte in der Art ausgetauscht haben, dass Neuverträge für die alten Tarife nicht mehr abschließbar sind.
Für Wechsler, die nun vom alten in den neuen Tarifbereich wollen, veranschlagt der Krankenversicherer laut Angabe der BaFin einen „Tarifstrukturzuschlag“. Dieser soll, so zitiert die BaFin die Krankenkasse, „die Differenz im Beitrag ausgleichen, die sich aus den unterschiedlichen Kalkulationsansätzen und aus der strengeren Risikoprüfung in den neuen Tarifen ergebe.“
Die BaFin reagierte auf diese Maßnahme des Versicherers mit Verbot des Zuschlags, da sie hierin nicht nur eine Verletzung beim Tarifwechselrecht des Versicherungsvertragsgesetzes, sondern auch einen Widerspruch des aufsichtsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung sah. Obwohl sie mit dieser Meinung bereits im Juli vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Main gegen die PKV unterlag, hält die BaFin an ihrer Rechtsauffassung fest. Sie hat Revision gegen das Urteil eingelegt, das nun zur Prüfung beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig liegt.
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