Private Krankenversicherung Nachteite?
Hat eine private Krankenversicherung auch Nachteile?
Dies ist dann der Fall, wenn der Versicherte freiberuflich, selbstständig, verbeamtet oder beihilfeberechtigt ist oder als Arbeitnehmer ein entsprechend hohes Einkommen erzielt und somit freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse wäre.
Allerdings kann die Mitgliedschaft in der privaten Krankenkasse, je nach persönlicher Ausgangssituation, auch mit Nachteilen verbunden sein. Die Beiträge für die private Krankenversicherung werden unabhängig vom monatlichen Einkommen berechnet, es wird also nicht pauschal ein bestimmter Prozentsatz des Einkommens als Beitrag erhoben. Die Ermittlung der Beitragshöhe basiert auf einer risikogerechten Kalkulation. Dazu werden Faktoren wie gewünschter Leistungsumfang, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand dem Kostenrisiko für die Versicherung gegenübergestellt.
Daneben kann die private Krankenversicherung ein erhöhtes Risiko durch Risikozuschläge ausgleichen oder die Absicherung einzelner Leistungen ausschließen, beispielsweise wenn bestimmte Vorerkrankungen vorliegen. Zudem besteht für die PKV grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen Antrag gänzlich abzulehnen. Das bedeutet allerdings, dass die Beiträge für einen älteren Versicherungsnehmer oder einen Versicherten mit Krankengeschichte verhältnismäßig hoch sein können. Ein weiterer Nachteil kann sich dadurch ergeben, dass die private Krankenversicherung das Modell der Familienversicherung nicht kennt. Jeder Versicherte einer privaten Krankenkasse schließt einen eigenen Versicherungsvertrag ab, für den auch separate Beiträge fällig werden. Für eine Familie würde das also bedeuten, dass für jedes Familienmitglied eigene Beiträge zu entrichten sind, unabhängig davon, ob Kinder oder Ehepartner über ein eigenes Einkommen verfügen. Nachteilig kann sich zudem auswirken, dass die private Krankenkasse nach dem Kostenerstattungsprinzip agiert, die entstanden Kosten also rückwirkend übernimmt. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer zum Vertragspartner des behandelnden Arztes wird und dieser eine Rechnung auf den Namen des Versicherten erstellt.
Die PKV erstattet nach Prüfung der Rechnung zwar den erstattungsfähigen Anteil des Rechnungsbetrages meist in dem Zeitfenster, das für die Begleichung der Rechnung gegeben ist, so dass der Versicherte nur theoretisch in Vorleistung gehen muss, allerdings ist er grundsätzlich immer zahlungspflichtig. Das bedeutet, dass der Versicherte die Rechnung auch dann begleichen muss, wenn die private Krankenversicherung die Kostenübernahme ablehnen sollte. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Versicherung mit Wartezeiten oder Staffelungen arbeitet und der vollständige Versicherungsschutz erst nach einer gewissen Laufzeit des Vertrages gegeben ist.
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