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Private Krankenversicherung

PKV mit Mehrwert durch Rechtsschutz

PKV mit Mehrwert durch Rechtsschutz

Die Arag vergrößert den Umfang ihrer privaten Krankenversicherung. So sollen die vollversicherten Kunden des Versicherers ab Januar 2010 über einen Patienten-Rechtsschutz verfügen, der keinen Mehrbeitrag kosten soll.

PKV mit Mehrwert durch Rechtsschutz

Damit will der Versicherer eigenen Aussagen zufolge die rechtliche Chancengleichheit seiner Versicherten im Arzt-Patienten-Verhältnis wesentlich verbessern. Bei Auseinandersetzungen mit der Haftpflichtversicherung des Arztes bei Behandlungsfehlern soll den Patienten so zu ihrem Recht verholfen werden.

In den letzten Wochen ist in den Medien nicht nur über Kostensteigerungen bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) fleißig berichtet worden, auch die privaten Krankenversicherer haben es vermehrt durch ihre Ankündigungen für Beitragsanhebungen im neuen Jahr in die Nachrichten geschafft. Da den Versicherten der privaten Krankenversicherungen bei Beitragserhöhungen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, beginnt damit für die Versicherer zum Jahresende potenziell auch der Kampf um die Gunst des Kunden.

Und einen Vorteil im Wettbewerb hat auch in Deutschland sicher nicht immer nur derjenige, der die günstigsten Preise verspricht. Hier heißt es für die Versicherer kreativ werden, um attraktiv zu sein für Bestands- und Neukunden.

Einen ähnlichen Einfall wie auch die Autoversicherer, die in diesem Jahr die Wechselbereitschaft ihrer Kunden vielfach durch Steigerung der Versicherungsleistungen und Angebote mit Mehrwert anzuheizen versuchten, hatte wohl auch die Arag Krankenversicherungs-AG. Der Krankenversicherer, der vor in Deutschland allem durch seine Rechtsschutz Sparte bekannt ist, will künftig die private Krankenvollversicherung mit einer Patienten-Rechtsschutz anbieten.

Dabei soll es sich allerdings nicht um ein Kombi-Angebot aus Kranken- und Rechtsschutzversicherung handeln, die Rechtsschutz wird in Zukunft nach Aussage des Versicherers bei den privaten Vollkostenversicherungen inklusive sein. Wie die Arag erklärt, soll das für die Versicherten weder einen Mehrbeitrag noch Kosten für eine Selbstbeteiligung im Rechtsschutzfall bedeuten. Das Angebot soll außerdem die laut Anbieter bereits bewährte anwaltliche telefonische Erstberatung beinhalten. Hier sollen Rechtsanwälte rund um die Uhr eine Erstberatung zu Behandlungs- und Aufklärungsfehlern liefern können.

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