Versicherungspflicht
Versicherungspflicht geht in die 2. Runde
Wird dieser nicht nachgekommen, drohen neben einer Nachzahlung der Beiträge sogar noch Prämienzuschläge. Hier geht es ab Juni in die 2. Runde.
Wer auch jetzt noch ohne eine Krankenversicherung dasteht, sollte sich informieren und einer bestehenden Versicherungspflicht nachkommen. Das Unterkommen bei einer Privaten Kasse sollte dabei kein Problem darstellen. Denn ist man der PKV zuzuordnen, müssen die Privaten Krankenkassen den Interessenten seit dem 1. Januar in der Regel auch aufnehmen. Hierzu wurde eigens der Basis-Tarif geschaffen, den alle Privaten Versicherungen anbieten müssen.
Was an Prämienzuschlägen droht, wenn man der Versicherungspflicht nicht nachkommt und sich erst verspätet versichert, teilt das Bundesministerium für Gesundheit in einem Flyer mit. Demnach fällt für Februar bis Mai jeweils der volle Monatsbeitrag für den Basistarif an. Den beziffert das Ministerium zurzeit mit maximal rund 570 Euro. Als Prämienzuschlag für die Zeit ab Juni wird im Informationsflyer „jeden weiteren Monat ein Sechstel des entsprechenden Beitrags“ -also knapp 95 Euro je Monat angegeben.
Es ist also für Betroffene ratsam, sich um eine Private Krankenversicherung zu kümmern. Sollte das Geld dafür nicht reichen, so sind bei Härtefällen Hilfen möglich. Der Krankenkassenbeitrag kann nach Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit unter bestimmten Umständen sogar halbiert werden. Zudem wird noch auf die Option verwiesen, dass Vater Staat einen Teil der Beiträge übernimmt wenn die Ermäßigung nicht reicht, um aus der Hilfsbedürftigkeit zu kommen.
Künftig Betroffene (z.B. angehende Unternehmer) sollten sich daher schon frühzeitig um eine Krankenversicherung kümmern. So lassen sich beispielsweise durch einen PKV Vergleich häufig auch Sparpotenziale gegenüber dem Basistarif nutzen. Des Weiteren können durch einen individuellen Vertrag gerade für gesunde und junge Menschen in der Privaten Versicherung attraktive Prämien möglich sein."
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