Altersvorsorge auch per Banksparplan möglich
Altersvorsorge auch per Banksparplan möglich
Wer sich zur privaten Altersvorsorge entscheidet und dafür eine oder mehrere Möglichkeiten zur Geldanlage nutzt, der möchte sein Geld natürlich nur ungern verlieren. Ganz klar, Jahrzehnte lange Disziplin und der womögliche Verzicht auf Urlaub und Konsum sollen sich am Ende schließlich lohnen. Daher entscheiden sich viele Bundesbürger für ihre zusätzliche Altersvorsorge zum Abschluss einer privaten Rentenversicherung oder setzen auf eine betrieblichen Altersvorsorge .
Wer bei seiner Altersvorsorge keine großen Risiken eingehen will, der kann aber auch auf den Banksparplan setzen, empfiehlt Altersvorsorge macht Schule, die Infoplattform der Bundesregierung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). So soll gerade der Banksparplan für jene Anleger gut geeignet sein, denen die Sicherheit wichtiger ist als hohe Renditechancen.
Abgesichert sein soll der von der BMAS als nahezu risikofrei eingestufte Banksparplan durch die staatliche Einlagensicherung für Beträge bis zu 50.000 Euro je Sparer. Gehört die Bank einem Einlagensicherungsfonds des jeweiligen Bankenverbandes an können laut BMAS darüber sogar wesentlich höhere Beträge abgesichert sein.
Empfohlen wird der Banksparplan besonders dann für die langfristige Altersvorsorge, wenn dabei der Zinssatz flexibel ist. Der Zinssatz wird regelmäßig an den Referenzzinssatz angepasst, erklärt die Plattform. Auch für Sparer mit Interesse an Banksparplänen, die einen festgelegten jährlichen Zinssatz haben, hat die BMAS einen Tipp: Bei Vertragsabschluss sollten Anleger darauf achten, dass vereinbarte Bonuszinsen nicht nur auf die eingezahlten Beträge, sondern auch auf die bereits angesammelten Zinsen gezahlt werden.
Sparer, die neben dem Aspekt der hohen Sicherheit auch auf eine staatliche Beteiligung an ihrer Altersvorsorge Wert legen, können ebenfalls vom Banksparplan profitieren. Banksparpläne werden nämlich auch als Riester-Produkte angeboten und locken dann nicht nur mit der Verzinsung der eingezahlten Beiträge des Sparers, sondern auch mit staatlichen Zulagen.
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