Axa: Existenzschutzversicherung mit Rückerstattung für Kinder
Axa: Existenzschutzversicherung mit Rückerstattung für Kinder
Auch wenn das Risiko einer Berufsunfähigkeit nicht zu unterschätzen ist, viele Deutsche sollen sich noch immer nicht ausreichend dagegen abgesichert haben. Das besagen von Zeit zu Zeit nicht nur Studien zum Thema, das weiß auch die Axa. Trotz Aussicht auf die nur geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die vielen Berufsunfähigen zusteht, ist laut Axa sogar weniger als jeder vierte Haushalt durch eine private Berufs- oder Erwerbsminderungsversicherung abgesichert. Daran sollen nach Meinung der Nichtversicherten nicht selten zu hohe Kosten für die BU Schuld sein, aber auch das mangelnde Bewusstsein für den möglichen Ernstfall.
Diesen Umstand will sich der Versicherer nun zum Anlass genommen haben, eine neue Versicherung ähnlich der Berufsunfähigkeitsversicherung anzubieten. Bei der Existenzschutzversicherung soll es sich laut Axa um eine günstige Alternative zum üblichen BU-Schutz handeln, die als Basisschutz zu verstehen ist. Sie soll durch eine vertraglich vereinbarte Rente gekennzeichnet sein, die im Versicherungsfall von der Versicherungsgesellschaft gezahlt wird. Für diese Leistung setzt die Axa allerdings eine Invalidität von mindestens 50 Prozent nach einem Unfall oder schwere Schädigungen an einem wichtigen Organ wie der Leber, der Lunge oder dem Herzen voraus. Ebenso leisten will die Existenzschutzversicherung beim Verlust von Grundfähigkeiten oder bei erfolgter Einstufung in eine Pflegestufe ab Pflegestufe 1.
Bei Vertragsabschluss soll laut Anbieter zudem die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Optionsrechtes für eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen, die dem Versicherungsnehmer bei besonderen Anlässen und unter bestimmten Bedingungen als Ergänzung zur Existenzschutzversicherung zur Verfügung steht. Die Existenzschutzversicherung ist aber nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder abschließbar. Für sie soll bei Ablauf des Vertrags mit Erreichen der Volljährigkeit der Übergang in eine Existenzschutzversicherung für Erwachsene oder – sofern bei Vertragsabschluss vereinbart – eine Beitragsrückzahlung der Nettobeträge plus Verzinsung ausgezahlt werden können.
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