Was wird bei Insolvenz aus der Betriebsrente?
Was wird bei Insolvenz aus der Betriebsrente?
Auch wenn die Stimmung im Lande wieder etwas besser ist und sich die Wirtschaft in einigen Zweigen langsam zu erholen scheint, als wirklich überstanden wird die Wirtschafts- und Finanzkrise allgemein hin nicht bezeichnet. Und so verwundert es wenig, wenn sich der eine oder andere Arbeitnehmer Sorgen um seinen Arbeitgeber und dessen Zahlungsfähigkeit macht. Zahlt der Arbeitnehmer regelmäßig in eine Betriebsrente ein, mag er schon Angst um seine Ansprüche haben.
Dass dies aber eigentlich nicht nötig ist, und warum Arbeitnehmer auch bei einer Firmen Pleite wegen ihrer Betriebsrente nicht in Panik verfallen müssen, das erklärt dieser Tage die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ von der Bundesregierung, der Deutschen Rentenversicherung und den Volkshochschulen. So sollen gesetzlich unverfallbare Anwartschaften auf Betriebsrenten gegen Firmenpleiten geschützt sein. Entscheidend ist dabei die arbeitsrechtliche Zusage des Arbeitgebers, auf der die betriebliche Altersvorsorge basiert. Sie macht den Arbeitgeber haftbar.
Doch auch wenn der Arbeitgeber nicht zahlungsfähig ist, sollen die Ansprüche des Arbeitnehmers abgesichert sein. In diesem Fall besteht die Absicherung laut Altersvorsorge macht Schule durch den Pensions Sicherungs Verein (PSVaG), der je nach Durchführungsweg einspringt. So sollen bei einer Pleite die laufenden Rentenleistungen und die gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften der Direktzusage, der Unterstützungskasse und des Pensionsfonds übernommen werden. Außerdem sollen laut den Experten der Initiative viele Pensionskassen und Direktversicherungen durch einen Sicherungsfonds namens „Protektor“ geschützt sein, der bei der Insolvenz eines Versicherers die Zahlungen absichert.
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