BMAS empfiehlt mit Steuergeschenken vorzusorgen
BMAS empfiehlt mit Steuergeschenken vorzusorgen
Das neue Jahr hat gerade erst begonnen und die guten Vorsätze sind von vielen womöglich schneller als die Kopfschmerzen nach der Silvesternacht vergessen worden. Für alle, die es diesmal aber doch schaffen wollen, sich endlich etwas mehr um ihre private Altersvorsorge zu kümmern, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen guten Tipp.
Durch die ab dem 1. Januar 2010 in Kraft tretenden steuerlichen Entlastungen, unter anderem durch das Bürgerentlastungsgesetz, aber auch durch Geld aus dem Konjunkturpaket II, sollen viele Bürger ab diesem Zeitpunkt ein höheres Nettoeinkommen haben. Beispielsweise sollen durch das Bürgerentlastungsgesetz die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur privaten Krankenversicherung sowie für die Pflegeversicherung stärker als bisher von der Steuer absetzbar sein. Laut BMAS können bei nicht Ausschöpfen des Höchstbetrags auch andere Beiträge wie die zur Arbeitslosen-, Erwerbs- oder Berufunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden.
Wie das BMAS weiter mitteilt, ergeben sich weitere Entlastungen durch die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 8.004 Euro. Außerdem soll sich 2010 auch der steuerlich abzugsfähige Anteil an Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Rente auf insgesamt 70 Prozent steigen.
Die Empfehlung des BMAS ist es, das Geld aus dem höheren Nettoeinkommen für die private Altersvorsorge aufzuwenden. Es könne zum Beispiel in die Riester-Rente, die Rürup-Rente oder in eine betriebliche Altersvorsorge investiert werden. Damit würden die staatlichen Steuergeschenke dem Sparer helfen, im Alter seinen Lebensstandard halten zu können.
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