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Altersvorsorge und Solzialversicherung

Das ändert sich 2010 bei Sozialversicherung und Altersvorsorge

Das ändert sich 2010 bei Sozialversicherung und Altersvorsorge

An die neue Bundesregierung hat sich ein Großteil der Bevölkerung Deutschlands wahrscheinlich längst gewöhnt. Doch welche Ziele die neue Regierung verfolgt ist sicher nicht jedem klar. Das dürfte ebenso für die bereits beschlossenen Reformen für 2010 gelten.

Das ändert sich 2010 bei Sozialversicherung und Altersvorsorge

Dass hier mehr auf die Bürger zukommen wird als nur eine höhere Förderung für Familien, verrät die Postbank.

Wenn es um die Pläne der neuen Regierung geht, dann ist vielfach von Steuervergünstigungen und anderen Geschenken die Rede. Doch was bisher nur als Vorstellung existiert, und was als konkrete Änderung, darüber informiert dieser Tage die Postbank. Demnach wird es im neuen Jahr auch in den Bereichen der Sozialversicherungsbeiträge und der privaten Altersvorsorge einige interessante Neuerungen geben.

Wie die Postbank erklärt, sollen beispielsweise höhere Beitragslasten für die Krankenversicherung

auf die Bürger zukommen. Das begründet die Postbank mit der Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze um 75 Euro auf 3.750 Euro. Und auch die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) soll 2010 angehoben werden. Angestellte mit einem monatlichen Einkommen von bis zu 4162,50 Euro können nach Angaben der Postbank nicht in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, sie bleiben GKV-Versicherte.

Gleichzeitig sollen sich ab 2010 aber die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vollständig absetzen lassen. Die Regelung, die für Angehörige der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung gleichermaßen gelten soll, bezieht sich allerdings nicht auf alle Beiträge, lediglich die Basisversorgung ist hiervon betroffen. Für Wahl- und Zusatztarife und die beliebten privaten Krankenzusatzversicherungen soll die Regelung laut Postbank nicht gelten.

Auch bei der privaten Altersvorsorge wird es ein paar Änderungen geben. So soll sich zwar keine Neuerung für die betriebliche Altersvorsorge ergeben, wohl aber für die Riester-Rente und die Rürup-Rente. Letztere lockt im neuen Jahr mit neuen Steuerfreibeträgen. Laut Bericht der Postbank soll sich der steuerlich absetzbare Beitragsanteil zu den Rürup-Renten von 68 auf 70 Prozent erhöhen.

Zu den Verbesserungen der Riester-Rente hingegen hat nicht der Staat, sondern das Urteil des Europäischen Gerichtshofs beigetragen. Künftig sollen Riester-Sparer nicht nur als Rentner ins EU-Ausland ziehen und ihre staatlichen Zulagen behalten dürfen, auch der Erwerb von Wohneigentum im Ausland mit dem Wohn-Riester soll in Zukunft möglich werden.

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