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Britischer Lebensversicherer

Britischer Lebensversicherer gründet Unterstützungskasse

Britischer Lebensversicherer gründet Unterstützungskasse

Der englische Lebensversicherer Standard Life hat seine Aktivitäten im Bereich der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in Deutschland erweitert. Mit der Gründung einer eigenen Unterstützungskasse, die von den Versicherten optional genutzt werden kann, baut sich der Versicherer nun auch in Deutschland stärker auf.

Britischer Lebensversicherer gründet Unterstützungskasse

In Deutschland wird das Vorsorgesystem der betrieblichen Altersversorgung, das zur zweiten Schicht der Altersvorsorge gezählt wird, für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber zunehmend interessanter. Zum einen kann der Arbeitgeber von der bAV profitieren, weil er seinen Mitarbeiter dadurch in der Regel stärker ans Unternehmen binden kann. Zum anderen ist die bAV auch für den Arbeitnehmer von Vorteil, da ihm damit eine weitere Altersversorgung vom Arbeitgeber zugesagt wird, die das Leben im Alter finanzieren helfen kann.

Ein vermehrtes Interesse an der bAV hat auch der Geschäftsführer von Standard Life Deutschland, Bertram Valentin, feststellen können. Seiner Aussage nach sei ganz besonders bei den geförderten Wegen der Altersvorsorge ein großes Wachstumspotenzial in den nächsten Jahren zu sehen.

Mit der Gründung einer eigenen Unterstützungskasse hat die Standard Life nun für ihre Versicherten einen eigenen Durchführungsweg zur betrieblichen Altersvorsorge geschaffen. Bislang hatte der Versicherer für seine Produkte der bAV in Deutschland zwar sehr wohl den Durchführungsweg der Unterstützungskasse anbieten können, doch sei hierzu immer die Zusammenarbeit mit freien Trägern vonnöten gewesen.

Die eigene Unterstützungskasse, in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins auf Basis als rückgedeckte Kasse konzipiert, soll laut Anbieter als eine von der Steuer befreite soziale Einrichtung fungieren. Den Versicherten soll die eigene Unterstützungskasse aber nicht einfach vorgesetzt werden, sie können sich auch weiterhin für die Kooperationen mit den freien Trägern entscheiden.

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