Rentenversicherung
Gesetzliche Rente nicht vergessen
Wer keine fünf Jahre Beitragszahlung zusammen bekommt, der soll nach den Informationen des BMAS seinen Rentenanspruch praktisch vergessen können. Wenn es um das Auskommen im Alter geht, dann ist bei der inzwischen besser genutzten privaten Altersvorsorge besonders die Riester-Rente nach wie vor der Renner. Kein Wunder, soll sich doch mit dem Riester durch eigene Beiträge und staatliche Zuschüsse eine gute Zusatzrente ansparen lassen.
Doch bei allem Engagement für die private Altersvorsorge weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auch auf die gesetzliche Rente als wichtigen Bestandteil des Lebens im Alter hin. Bürgerinnen und Bürger sollten bezüglich der Rentenversicherung auf die Wahrung der Mindestversicherungszeit achten, wird vom BMAS auf der Infoplattform Altersvorsorge macht Schule im Internet mitgeteilt.
Damit im Alter ein Anspruch auf die gesetzliche Rente besteht, müssten laut BMAS mindestens für fünf Jahre Beiträge in die Rentenversicherung fließen. Nur dann gebe es die Regelaltersrente für seit 1964 Geborene ab dem 67. Lebensjahr. Besonders für Beitragszahler, die in eine selbstständige Tätigkeit wechseln möchten, sei die Mindestwartezeit nicht unwichtig. Weiterhin freiwillige Beiträge zu leisten bis zum Erreichen des Anspruchs auf Regelaltersrente kann für diese Menschen sinnvoll sein.
Zum Erreichen des Anspruchs auf Regelaltersrente sollen aber nicht allein die Pflichtbeiträge oder die Zeiträume freiwillig gezahlter Beiträge zählen. So sollen hierbei laut BMAS auch Zeiten aus einem Versorgungsausgleich nach Ehescheidung und 400 Euro Jobs angerechnet werden können.
Eine Übersicht über die bereits vorhandenen Zeiten für die Rente, den eigenen Versicherungsverlauf, sollen Versicherte zum Beispiel auf Anfrage bei der Deutschen Rentenversicherung erhalten können. Mit ihr bzw. ihrer Auskunfts- und Beratungsstelle ist bei gegebenenfalls vorhandenen Lücken im Versicherungsverlauf die Klärung derselben möglich.
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