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Riester Rente Vergleich!

Countdown für Riester Zulagen läuft

Countdown für Riester Zulagen läuft

Riester Rente Vergleich bei easyfinanz24.de

Wer in eine Riester Rente spart, der sollte sich mit der Beantragung des staatlichen Zuschusses für das Jahr 2009 beeilen: Der Antrag auf Zahlung der Zulage muss noch bis Jahresende beim Anbieter gestellt werden, sonst ist das Geld pfutsch. Um das in Zukunft zu vermeiden, lohnt der Abschluss eines Dauerzulagenantrags.

Countdown für Riester Zulagen läuft

Alljährlich wird darauf hingewiesen und dennoch gibt es immer einige Menschen, die die Frist verpassen. Zwei Jahre lang haben Riester Sparer Zeit, sich um die Beantragung der Zulagen zu kümmern, dann ist es in der Regel zu spät dafür. Für das auslaufende Jahr 2011 bedeutet das, dass die Riester Zulagen für das Jahr 2009 nur wenige Tage lang beantragt werden können. Dieser Schritt ist nötig, da die Riester Rente zwar staatlich gefördert wird, das Geld jedoch nur auf Antrag an den Sparer geht. Dabei ist der Zulagenantrag nach Expertenmeinung keine sehr aufwändige Sache.

Um keine Förderung aus Versehen zu verpassen, empfiehlt es sich, am besten gleich einen Dauerzulagenantrag zu stellen. So kann der Anbieter, bei dem die Riester Rente abgeschlossen wurde, pünktlich Jahr für Jahr die Zulagen für den Sparer beantragen. Beim Dauerzulagenantrag ist allerdings darauf zu achten, dass Änderungen in den persönlichen Daten unbedingt beim Anbieter angegeben werden müssen. Neben einer neuen Adresse sind dies vor allem Familienzuwachs oder etwa ein gestiegenes Einkommen. Anhand des gestiegenen Einkommens muss dann auch der Riesterbeitrag entsprechend steigen, denn die volle Förderung gibt es nur, wenn vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens als Spareinlage auf das Riesterkonto eingezahlt werden.

Ein Tipp für alle, die ihren Eigenbeitrag für das Jahr 2011 noch nicht in voller Höhe geleistet haben: Um die vollen Zulagen für 2011 zu erhalten, können jetzt noch schnell die fehlenden Beträge auf dem Riester Rente Konto eingezahlt beziehungsweise dorthin bis zum 31. 12. gezahlt werden. Erfolgt dies nicht, gibt es die Zulagen nur anteilig.

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