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Mallorca-Rentner

EuGH tritt für Grenzgänger und Mallorca-Rentner ein

EuGH tritt für Grenzgänger und Mallorca-Rentner ein

Während das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurzeit ganz besonders stark die Werbetrommel für die Riester-Rente rührt, hat sich auch der Europäische Gerichtshof der privaten Sparrente angenommen.

EuGH tritt für Grenzgänger und Mallorca-Rentner ein

Im am 10. September ergangenen Urteil hatte er die Riester Regelungen für Grenzgänger und ins Ausland emigrierte Rentner bemängelt und die Bundesregierung zur Nachbesserung aufgefordert.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bemüht sich im Augenblick wieder etwas stärker darum, für die staatlich geförderte Riester-Rente Werbung zu machen. Allwöchentlich werden auf der Internetseite Altersvorsorge macht Schule, einem Projekt des BMAS, neue positive Gründe und Anreize zum Abschluss eines Riester-Rente Sparvertrags präsentiert.

Und angesprochen fühlen soll sich fast jeder. So wird die Riester Rente beispielsweise für Familien durch die Kinderzulage schmackhaft ins Licht gerückt. Wer Kinder habe, heißt es dort, profitiere doppelt von der Riester-Rente. Auch Verheiratete, die nicht zwangsläufig Nachwuchs herzeigen können, werden über die guten staatlichen Fördermöglichkeiten informiert.

Zu guter Letzt wendet sich das BMAS auch an Menschen, die nur über geringe Einnahmen verfügen. Da Berufsanfänger sehr häufig dieses Kriterium erfüllen, sollen aber gerade sie trotzdem sehr von der Riester-Rente profitieren können. Da sie in jungen Jahren mit dem Sparen beginnen können, sei der lohnende Effekt vor allem durch den Zinseszins und die lange Laufzeit für Azubis und Co vorteilhaft, die Erträge im Alter umso größer.

Wer bisher mit der Riester-Rente eher nur Probleme statt satter Zuschüsse erlebte, das waren zwei andere Personengruppen, der sich nun aber der Europäische Gerichtshof angenommen hat. Im Ausland Lebenden, die nämlich als Grenzgänger in Deutschland lediglich arbeiten und hier auch ihre Sozialversicherungsbeiträge leisten, wurden die staatlichen Zuschüsse bislang nicht gewährt. Und auch Rentner, die sich den Traum vom Alterssitz in der ausländischen Sonne erfüllt haben, war die Riester-Laune durch die Rückzahlungsforderung der staatlichen Fördergelder verdorben worden.

Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 10. September soll damit nun Schluss machen. Gut so, sagt der Bund der Auslandserwerbstätigen BDAE). Der Geschäftsführer der BDAE, Andreas Opitz, erklärt dazu zustimmend, dass der EuGH der Auffassung sei, dass durch die bisherige Regelung zum Riester in die Freizügigkeit der EU-Bürger eingegriffen würde.

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