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Riester Rente Vergleich!

Für volle Förderung Riester-Beiträge anpassen!

Für volle Förderung Riester-Beiträge anpassen!

Riester Rente bei EasyFinanz24

Dieser Tage informiert die Plattform „Altersvorsorge macht Schule“ über notwendige Anpassungen der Beiträge für die Riester-Rente. Nicht selten muss hierbei korrigiert werden, weil die Beitragshöhe für die Altersvorsorge abhängig vom Bruttoeinkommen des letzten Jahres ist. Wer die vollen Zulagen haben will, sollte also rechnen.

Für volle Förderung Riester-Beiträge anpassen!

Der Abschluss einer Riester-Rente als zusätzliche und freiwillige Form der Altersvorsorge, das ist eine gute Möglichkeit, sich für sein Alter besser abzusichern. Die staatlichen Zulagen, mit denen dem Sparer die Sache schmackhaft gemacht werden soll, stellt neben dem guten Gefühl der Absicherung sicher obendrein noch einen attraktiven Anreiz dar.

Doch für den Erhalt der vollen staatlichen Zulagen reicht die bloße Förderberechtigung offenbar nicht, wie jetzt die Infoplattform der Bundesregierung zum Thema Altersvorsorge verkündet. Weil die Höhe der dafür nötigen Beiträge vom vorjährigen Bruttoeinkommen des Sparers abhängt, muss sie möglicherweise von Zeit zu Zeit angepasst werden. Zielvorgabe für die volle Förderung sind vier Prozent des Bruttoeinkommens, die in den Riester-Vertrag eingezahlt werden müssen, informieren die Vorsorge Experten. Grund für eine Beitragsänderung nach oben oder unten können beispielsweise Ereignisse liefern wie eine Gehalts- oder Lohnerhöhung, Kurzarbeit oder auch die Elternzeit.

Auch die Geburt eines Kindes kann eine Anpassung der Beiträge für die Riester-Rente erfordern. Durch das Kind, für das der Staat ebenfalls Zulagen zahlt, sollen nämlich die Eigenbeträge sinken. Konkret erklärt die Seite der Bundesregierung, dass für jedes Kind 185 Euro, bzw. für jedes Kind ab dem Geburtsjahr 300 Euro vom Staat an Kinderzulage gezahlt würden, die auf die Riester-Beiträge angerechnet würden.

Bei aller Rechnerei, zu der die Bundesregierung rät, alle Riester-Sparer sollen davon nicht betroffen sein. So müssten Sparer mit einem Gehalt von mehr als 52.500 Euro keinerlei Anpassung vornehmen, da sie -abzüglich der Zulagen – mit 2.100 Euro bereits den Beitragshöchstsatz zahlen, heißt es.

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