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Wohn Riester

Neuer Wohn-Riester mit Immobilien-Darlehen

Neuer Wohn-Riester mit Immobilien-Darlehen

Im letzten Jahr ist das „Eigenheimrentengesetz“ in Kraft getreten und als Wohn-Riester bekannt geworden. Die zwei Versicherungen Victoria und Hamburg-Mannheimer.

Neuer Wohn-Riester mit Immobilien-Darlehen

aus der Ergo-Gruppe bieten jetzt die Kombination des staatlich geförderten Rentenprogramms mit einem Immobilien-Darlehen an. So soll eine steinerne Rente geschaffen werden, ohne dass die privaten Zusatzrente weg fällt.

Am 1. August 2008 (mit Rückwirkung zum 1. Januar 2008) ist das Eigenheimrentengesetz zur Förderung von selbst genutztem Wohneigentum auf den Plan getreten. Die staatlich geförderte Maßnahme zur Altersversorgung durch den Bau oder Kauf einer Wohnimmobilie ist zwar trotz groß angelegter Werbe- und Aufklärungskampagnen in Funk und Fernsehen noch nicht bei allen Bürgern angekommen, dennoch erfreut sich der Wohn-Riester einer zunehmend größeren Beliebtheit.

Mit dem Wohn-Riester hat der Gesetzgeber eine gute Möglichkeit für alle geschaffen, die aus ihrer privaten Zusatzrente eine steinerne Rente machen wollen. Einen kleinen Haken hat die Sache laut den Versicherern der Ergo Gruppe dennoch: Wird die Riester-Rente für eine Wohnimmobilie genutzt so geht die private Zusatzrente hier verloren. Das bedeutet, dass der Riester-Sparer dann keine Rente in der üblichen Geldform erhalten kann, da diese bereits in die Immobilie geflossen ist.

Diesen Nachteil wollen die zwei Versicherer der Ergo-Gruppe für ihre Riester-Kunden wett machen. Hierzu bietet jeder Versicherer seinen eigenen Kunden ein Immobilien-Darlehen an, wenn diese sich für eine vollständige Finanzierung ihrer Immobilie durch den jeweiligen Versicherer entscheiden. Das zinsvergünstigte Hypotheken-Darlehen soll maximal das 4fache des Kapitals aus dem Riester-Sparvertrag in der Höhe betragen können.

Der Clou an diesem neuen Riester-Konzept: Der Kunde spart ganz normal für seine private Riester-Rente weiter. Der Riestervertrag soll dabei unverändert bleiben und gemeinsam mit der staatlichen Förderung zur Ergänzung der Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung dienen. So soll sich der Kunde seine private Zusatzrente erhalten und trotzdem in den Genuss einer eigenen Immobilie kommen können.

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