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Riester-Beiträge bei der Steuer nicht vergessen

Riester-Beiträge bei der Steuer nicht vergessen

Riester-Rente bei EasyFinanz24

Die Altersvorsorge Infoplattform des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales rät Riester-Sparern dazu, bei der Steuererklärung an die Angabe der Beiträge zu denken. So sollen sich bei Gewährung eines Sonderausgabenabzugs durch das Finanzamt Steuern sparen lassen.

Riester-Beiträge bei der Steuer nicht vergessen

Dass die Riester-Rente eine Maßnahme zur Altersvorsorge ist, bei der sich der Sparer auch staatliche Zulagen sichern kann, ist inzwischen als hinlänglich bekannt voraus zu setzen. Dass sich damit unter Umständen auch Steuern sparen lassen, hat sich vielleicht noch nicht so stark herumgesprochen.

So wird auf der Internet Plattform „Altersvorsorge macht Schule“, die die Bundesregierung gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung, den Volkshochschulen und anderen Partnern betreibt, der Hinweis auf die Steuererklärung gegeben. Riester-Sparer, heißt es dort, sollten ihre Beiträge für die zusätzliche Altersvorsorge in der Steuererklärung angeben. Daraufhin würde das Finanzamt prüfen, ob ein Sonderausgabenabzug gewährt und somit Steuern gespart werden könnten.

Mit dem Sonderausgabenabzug soll eine steuerliche Förderung der Aufwendungen für die private Altersvorsorge möglich sein. Eine Rückzahlung vom Finanzamt gibt es dann, wenn die Steuerersparnis über dem Zulagenanspruch liegt, erklärt die Infoseite. Dabei soll gelten: Je höher die eingezahlten Beiträge in das Riester-Produkt, die gezahlte Einkommenssteuer und der persönliche Steuersatz, umso höher soll auch die Steuerersparnis sein. Singles und Sparer mit einem Jahreseinkommen ab 22.000 Euro sind laut Altersvorsorge macht Schule die größten Profiteure des Sonderausgabenabzugs.

Anhand eines Rechenbeispiels wird von der Vorsorgeplattform verdeutlicht, wie sich durch den Sonderausgabenabzug die Höhe der Förderung verändern kann. Angenommen wird dabei ein Single mit einem Bruttoeinkommen von 40.000 Euro in 2009, der bei einer Gesamtsumme von 1600 Euro den Mindesteigenbeitrag an Beiträgen in seinen Riester-Vertrag eingezahlt hat. Bei einem Einkommenssteuervorteil aus dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug von 308 Euro und - unter der Voraussetzung des eingereichten Zulagenantrags für die Riester-Rente – der üblichen Grundzulage von 154 Euro soll sich daraus eine Gesamtförderung seiner privaten Altersvorsorge von 462 Euro ergeben.

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