Zulagen
Riester Zulagen werden auch in Beitragspausen gezahlt
Dies kann beispielsweise im Falle der Kindererziehung, oder auch bei Arbeitslosigkeit, die man nicht selbst herbeigeführt hat. Wenn die finanzielle Situation sich nach einer gewissen Zeit wieder verbessert hat, kann man die Beitragszahlungen wieder aufnehmen, hat aus der Zeit aber trotzdem die staatlichen Zulagen.
Diese Information veröffentlichte die Initiative „Altersvorsorge macht Schule“ die von verschiedenen öffentlichen Trägern finanziert wird. Solange man in der Rentenversicherung pflichtversichert bleibe, sei es überhaupt kein Problem, bei kurzfristigen Beitragspausen die staatlichen Förderungen weiter zu erhalten.
Die Nachricht kann für viele bangende Riester Versicherten sehr interessant sein, denn sie gibt Sicherheit, da man weiß, dass auch im Falle der Arbeitslosigkeit die private Altersvorsorge weiter läuft, wenn man auch selbst nichts einbezahlen kann. Eine durchweg sinnvolle Lösung im Bereich der privaten Altersvorsorge!
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