Ampelcheck Geldanlage
Streit um „Ampelcheck Geldanlage“
Dagegen hat ein Versicherer eine einstweilige Verfügung erwirkt und erntet vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute entsprechenden Applaus. Die Verbraucherzentrale will das nicht auf sich sitzen lassen.
Das Thema Altersvorsorge dürfte für viele Bürger Deutschlands inzwischen ein zentraler Bestandteil ihrer Lebensplanung geworden sein. Und das ist ein ergiebiges Thema, bei dem es vieles zu bedenken und zu beachten gibt, im Wirrwarr der verschiedenen Möglichkeiten der Vorsorge und der recht großen Produktauswahl.
Gut also, wenn man sich hier auf die Hilfe von Experten verlassen kann, die für den nötigen Durchblick bei der eigenen Altersvorsorge sorgen können. Diesen Durchblick will wohl auch die Broschüre „Ampelcheck Geldanlage“ bieten, die die Hamburger Verbraucherzentrale zum Thema veröffentlicht hatte. Die Veröffentlichung der Broschüre wurde jedoch inzwischen gestoppt.
Das Versicherungsunternehmen Debeka erwirkte in der letzten Woche eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg. Laut Aussagen des Versicherers sei dies nötig gewesen, um die Verbraucher vor den Ratschlägen der Verbraucherzentrale zu schützen. So wirft der Versicherer der Verbraucherzentrale vor einige Versicherungsprodukte in der Broschüre einseitig diskreditiert zu haben und damit die Verbraucher in die Irre zu führen, statt ihnen eine Hilfe bei der Altersvorsorge zu sein.
So soll laut Angaben der Debeka in der Broschüre unter anderem behauptet worden sein, dass Kapitallebens- und private Rentenversicherungen inklusive der staatlich geförderten Riester- und Rürup-Rente eine geringere Sicherheit böten als zum Beispiel Aktienfonds, Antiquitäten oder Briefmarken. Die Bewertung der Geldanlagen bzw. Produkte zur Altersvorsorge sei dabei über eine Ampel rot: „Achtung – Gefahr“/ gelb: „Ein Risiko oder ein Nachteil ist vorhanden“/ grün: "Empfehlenswert oder unbedenklich“) realisiert worden, was laut Debeka nicht ausreicht als Beratung von Verbrauchern zum komplexen Thema Altersvorsorge.
Applaus für die den gerichtlichen Schritt gegen die Verbraucherzentrale erhielt die Versicherung auch vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der die Verbraucherzentrale zu Recht in die Schranken verwiesen sieht.
Die Verbraucherzentrale selbst lässt verlauten, dass sie Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung eingelegt habe. Sie wolle den Prozess bis zum Ende ausfechten.
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