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Verbraucherschutz

Verbraucherschutz in Pflege und Betreuung wird verbessert

Verbraucherschutz in Pflege und Betreuung wird verbessert

Mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) ist ein neues Verbraucherschutzgesetz vom Bundestag verabschiedet worden. Durch das Gesetz sollen die Rechte älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen bei Heimverträgen und bei vertraglich vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen bundeseinheitlich gestärkt werden.

Verbraucherschutz in Pflege und Betreuung wird verbessert

Der Bundestag hat jüngst das Anfang des Jahres von der Bundesfamilienministerin vorgelegte Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) verabschiedet. Auch wenn die SPD- Bundestagsfraktion die späte Vorlage eines Gesetzentwurfes durch Ursula von der Leyen in einer aktuellen Meldung bemängelt, sind scheinbar sowohl die Bundesfamilienministerin als auch die SPD Bundestagsfraktion mit der Verabschiedung des Gesetzes zufrieden.

Für die Verbraucher soll das neue Gesetz, das zum 1. Oktober 2009 in Kraft treten wird, einen bundeseinheitlichen Verbraucherschutz bei Heimverträgen und vertraglich vereinbarten Pflege- und Betreuungsleistungen bringen. Dies soll nach Aussage von Bundesministerin Ursula von der Leyen dazu beitragen, dass die Menschen nach ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen leben
können.

Einer Erklärung der seniorenpolitischen Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf zu folge wird das WBVG mehr Transparenz bei den Verträgen bringen und auch vertragliche Rechte für pflegebedürftige Verbraucher gewähren. Darüber hinaus soll das Gesetz dazu beitragen, dass „Menschen mit besonderem Hilfebedarf selbstbestimmt Entscheidungen bezüglich ihrer
Versorgung treffen können und deren Abhängigkeit nicht ausgenutzt werden kann“ so Graf.

In einer Meldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden die wichtigsten Vorschriften des WBVG genauer erläutert. Demnach haben die Verbraucher Anspruch auf in leicht verständlicher Sprache formulierte vorvertragliche Informationen bezüglich der Heimleistungen und der Entgelte. Außerdem werden darin die Bedingungen für Vertragsschlüsse und deren Kündigung im Sinne der Verbraucher geregelt. Darüber hinaus sind im Gesetz neben weiteren Regelungen zum Verbraucherschutz für die Bewohner von Pflegeeinrichtungen auch Bestimmungen für die Vereinbarung von Entgelten der Einrichtungen enthalten.

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