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Riester Rente Vergleich!
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Welche Leistungen bietet der Gesetzgeber im Fall einer Berufsunfähigkeit

Die gesetzlichen Regelungen bezüglich einer eintretenden Berufsunfähigkeit beruhen auf der Erwerbsminderungsrente, die sehr niedrig bemessen ist. Die ersten sechs Monate nach einer anerkannten Berufsunfähigkeit wird vom Staat nichts gezahlt, anschließend kann die Erwerbsminderungsrente zum Tragen kommen. Im deutschen Durchschnitt beträgt diese ca. 700 Euro pro Monat und reicht damit wohl kaum zum Leben aus.

Wer keinen privaten Versicherungsschutz in Form einer Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen hat, dem entsteht eine große Versorgungslücke, die finanzielle Schwierigkeiten nach sich zieht. Als berufsunfähig wird derjenige eingestuft, der seinen Beruf voraussichtlich dauerhaft aufgrund einer bestehenden Krankheit nicht mehr ausüben kann. Die strengen Regelungen mit nur noch minimalen Zahlungen einer Erwerbsminderungsrente sind seit dem Jahr 2000 eingeführt und betreffen alle Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren wurden.

Zuvor existierte eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung, die in entsprechenden Fällen zahlen musste, um die finanzielle Situation der betroffenen Personen entsprechend zu sichern. Die neuen Regelungen sind zudem sehr streng. Zunächst ist es unerheblich, ob der eigene Beruf noch ausgeübt werden kann, es wird geprüft, ob irgendeine andere Tätigkeit verübt werden könnte. Dabei ist unerheblich, wie die Chancen stehen, eine neue Tätigkeit am Arbeitsmarkt zu finden. Qualifikation und Ausbildung sind ebenfalls nicht relevant bei der Einstufung.

Seit dem ersten Januar 2001 wird zudem Folgendes überprüft: Wer noch mehr als sechst Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt keine Rente, wer drei bis sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, bekommt ca. 18 Prozent seines Bruttoeinkommens, als die halbe Erwerbsminderungsrente und wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca.36 Prozent des Bruttoeinkommens.

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