Beraterverzeichnis

Sie sind hier: StartseiteRente & VorsorgeBetriebliche Altersvorsorge

Riester Rente Vergleich!
Grundlage Titel: 
Wie kann ich eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nehmen?

Für den Arbeitnehmer besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine betriebliche Altersvorsorge in Anspruch zu nehmen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch darauf, dass ein Teil des Gehalts in eine Form der betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird.

Welche Form der betrieblichen Altersvorsorge ausgewählt wird, hängt zunächst vom Arbeitgeber ab. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann festgelegt werden, für welche Form der Altersvorsorge der Arbeitnehmer sich entscheiden möchte und die entsprechenden Steuervorteile kommen dem Arbeitgeber entsprechend zugute.

Während noch bis vor Kurzem der Arbeitgeber alleine entscheiden konnte, ob den Arbeitnehmern entsprechende Möglichkeiten der Altersvorsorge angeboten wurden, ist der aktuelle Stand folgendermaßen: Jeder Arbeitnehmer hat seit dem 01.01.2002 ein Recht auf eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Insbesondere Weihnachts- oder Urlaubsgeld eignen sich bestens zur Gehaltsumwandlung, um in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Sobald das Rentenalter eintritt und der betroffene Mitarbeiter in den Ruhestand eintritt, erhält er entweder monatliche Zahlungen in entsprechender Höhe oder es kann ebenfalls vereinbart sein, dass eine Einmalzahlung vollzogen wird. Die tatsächlichen Modalitäten sind in der Regel von den entsprechenden Verträgen abhängig, auf welchen die jeweilige betriebliche Altersvorsorge aufgebaut ist.

In Anspruch nehmen kann die betriebliche Altersvorsorge also jeder Arbeitnehmer, der zuvor entsprechende Einzahlungen in Form einer Gehaltsumwandlung vorgenommen hat und das Rentenalter erreicht, hat.

Callback-Service

Benutzeranmeldung

PKV Banner
Newsletter

Easyfinanz24

Bleiben Sie aktuell informiert!