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Kann ich meine Vermögenswirksamen Leistungen mit der betrieblichen Altersvorsorge kombinieren?

Sehr viele Arbeitnehmer, die bei deutschen Unternehmen angestellt sind, haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Für viele Arbeitnehmer stellt sich zunächst die Frage, was kann damit gemacht werden, wie wird das Geld bestmöglich angelegt. Immer noch stehen Bausparverträge hoch im Kurs, obwohl diese nicht für jeden Arbeitnehmer sinnvoll sind. Oft macht es Sinn, die vermögenswirksamen Leistungen in eine Form der betrieblichen Altersvorsorge einzuzahlen. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten der tatsächlichen Vorgehensweise.

Grundsätzlich hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit Teile seines Gehalts in Form einer sogenannten Gehaltsumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.
Es besteht auch die Möglichkeit die Vermögenswirksamen Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen. Bei vielen Arbeitnehmern werden die vermögenswirksamen Leistungen, die vom Arbeitgeber gezahlt bzw. bezuschusst werden, in fondsgebundenen Vermögensaufbau oder in Bausparverträge eingezahlt.

Nur wenige wissen jedoch, dass auch die Möglichkeit besteht, eine betriebliche Altersvorsorge damit zu bezuschussen. Insbesondere der Steuervorteil macht sich für den Arbeitnehmer deutlich bemerkbar. Steuerfreie Beträge und zum Teil auch sozialabgabenfreie Beiträge können bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 2520 Euro eingezahlt werden. Mit anderen Worten können 4 % der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge entsprechend angespart werden.

Für wen, welche Lösung am effektivsten ist, ist im Zweifel mit einem unabhängigen Finanzberater zu diskutieren.

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