Für die Arbeitnehmer, die als Angestellte in Unternehmen beschäftigt sind, ergeben sich zunächst einige Vorteile, die sie aus der betrieblichen Altersvorsorge ziehen können. In erster Linie ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass neben den gesetzlichen Rentenansprüchen, weitere Rentenansprüche im Zuge der betrieblichen Altersvorsorge entstehen, die eine Absicherung im Alter nach sich ziehen.
Insbesondere die Tatsache, dass der Arbeitnehmer in einigen Modellen selbst bestimmen kann, in welcher Höhe Einzahlungen getätigt werden, kann dadurch auch der spätere Rentenanspruch mit bestimmt werden. Vor diesem Hintergrund wird klar, dass der Mitarbeiter die Höhe seiner späteren Rente den Lebensumständen anpassen kann.
Da jeder Mitarbeiter selbst am besten weiß, welche Vorsorgeleistungen er neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersvorsorge noch trifft, kann er selbst am besten auch bestimmen, wie hoch die regelmäßigen Beiträge sein sollen. Ein weiterer Vorteil für den Arbeitnehmer ist die Tatsache, dass Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge bis zu einer Höhe von 2520 Euro steuerfrei.
Die Anteile müssen erst im Rentenalter versteuert werden. Es entsteht also ein Steuervorteil für den betroffenen Arbeitnehmer. Für privat krankenversicherte Arbeitnehmer lohnt sich die Zahlung in eine betriebliche Altersvorsorge noch mehr, da diese die späteren Rentenbezüge frei von Sozialabgaben erhalten können, was bei gesetzlich versicherten Personen nicht der Fall ist.


