Grundsätzlich gilt die Vorgabe, dass ein Arbeitgeber für alle Zusagen und Zugeständnisse einstehen muss. Alle Durchführungswege, die im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge ausgewählt werden können, müssen gegen den Fall einer Insolvenz entsprechend abgesichert sein.
Alle Unternehmen, die eine Form der betrieblichen Altersvorsorge anbieten sind Mitglieder im Pensions-Sicherungs-Verein bzw. müssen Mitglied in diesem Verein sein. Der Verein hat seinen Sitz in Köln und übernimmt die Renten- und Pensionszahlungen, wenn ein Arbeitgeber aufgrund einer Insolvenz nicht mehr zahlungsfähig ist.
Demzufolge müssen sich die Arbeitnehmer keine Sorgen machen, dass unter Umständen ihre Gehaltsumwandlung nicht sicher angelegt sei. Absicherungen sorgen dafür, dass alle Ansprüche erhalten bleiben und auch keine etwaige Insolvenz daran etwas ändern könnte. Andernfalls wäre es fast unmöglich von Arbeitnehmern eine derartige Gehaltsumwandlung zu verlangen bzw. anzupreisen.
Das Risiko wäre viel zu hoch, dass die Sicherung im Alter gefährdet wäre. Der Verein zur Pensionssicherung wird durch Einlagen der Mitglieder finanziert, sodass die einzelnen Mitglieder sich im Grunde gegenseitig aushelfen, wenn Zahlungsschwierigkeiten auftreten. Dieses Prinzip ist das Vorgehen, welches auch bei herkömmlichen Versicherungen funktioniert und sich deshalb in der Branche etabliert hat.
Jeder Arbeitnehmer kann sich also getrost darauf verlassen, dass die Pensionszahlungen am Ende des Arbeitsverhältnisses in gesichertem Rahmen angespart werden.


