Die Funktionsweise der betrieblichen Altersvorsorge kann auf verschiedene Weisen vollzogen werden: Es wird zunächst zwischen den mittelbaren und den unmittelbaren Durchführungswegen unterschieden. Als einzige Möglichkeit der unmittelbaren Durchführung wird die direkte Zusage durch das entsprechende Unternehmen bezeichnet. Die mittelbaren Durchführungswege sind in folgende Teilbereiche unterschieden: die Unterstützungskasse, die Pensionskasse, der Pensionsfonds und die Direktversicherung.
Bei der direkten Zusage des Arbeitgebers werden vom Unternehmenskapital Pensionsrückstellungen im Unternehmen gebildet, die in der jährlichen Bilanz auszuweisen sind. Die Rückstellungen dienen später den Pensionszahlungen der ehemaligen Mitarbeiter. Im Gegensatz zur direkten Zusage des Arbeitgebers an die Arbeitnehmer werden die sogenannten Pensionsrückstellungen ausgelagert und in eine entsprechende Unterstützungskasse eingezahlt.
Bei der Pensionskasse ist das Prozedere folgendermaßen: Die Pensionskasse ist eine externe Versorgungseinrichtung, die sich verpflichtet entsprechende Zahlungen an die Arbeitnehmer nach ihrer Beschäftigungszeit vorzunehmen. Eine Pensionskasse kann entweder von einem Unternehmen alleine oder von mehreren Unternehmen gemeinsam durch entsprechende Beitragszahlungen unterhalten werden.
Unter dem Pensionsfonds ist zu verstehen, dass ein Anteil der eingezahlten Beiträge auch in Aktienkapital angelegt werden kann. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist erst seit 2002 zugelassen und somit ein noch recht junges Verfahren. Im Zuge der Direktversicherung zum Zweck der betrieblichen Altersvorsorge wird vom Arbeitgeber eine Lebensversicherung für die Arbeitnehmer abgeschlossen. Bezugsberechtigt ist später der Arbeitnehmer bzw. ehemalige Arbeitnehmer selbst oder aber seine Hinterbliebenen im Todesfall.


