Hohe Förderung für Familien mit Kindern
Die zu Investierenden Beiträge die notwendig sind um die volle staatliche Förderung zur Riester Rente zu erhalten, betragen seit 2008 4% des Bruttogehaltes. Ab Alleinstehende Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat je kindergeldberechtigtes Kind
Ab Alleinstehende Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen Riester-Vertrag hat je kindergeldberechtigtes Kind
2002 38 Euro 76 Euro 46 Euro
2004 76 Euro 152 Euro 92 Euro
2006 114 Euro 228 Euro 138 Euro
2008 154 Euro 308 Euro 185 Euro
Die Riester Zulagen für die Kinder, gehen automatisch an die Person die auch das Kindergeld erhält.
Beispiel 2008:
Ein verheirateter Arbeitnehmer mit zwei Kindern hat ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen von 30.000 €. Seine Frau ist nicht berufstätig und daher nicht selbst sozialversicherungspflichtig. Spart das Paar insgesamt die erforderlichen 4 %, erhalten Sie vom Staat Zulagen in höhe von 678 € (2 x 154 € für Mann und Frau + 2 x 185 € für die Kinder). Der Eigenbeitrag liegt bei nur 522 €. Die Zulage macht somit mehr als die Hälfte der Sparsumme aus.
Geringverdiener, die in den Genuss der Zulagen kommen wollen, sollen so zumindest einen kleinen Eigenbetrag leisten. Dieser Sockelbetrag liegt ab 2005 bei 60 Euro je Riester-Vertrag unabhängig von der Zahl der Kinderzulagen.
Jeder Riester-Vertrag kann auf Verlangen des Versicherten – etwa bei finanziellen Engpässen beitragsfrei gestellt werden. Die staatliche Förderung entfällt allerdings während der Beitragsfreistellung.

