Durch den Abschluss eines Vertrages im Rahmen der Riester Rente erhält der Vertragsabschließende Förderungen und Zulagen durch den Staat. Doch wer ist alles berechtigt, die staatliche Förderung und die entstehenden Steuervorteile in Anspruch zu nehmen? Zunächst gehören alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer zum begünstigten Personenkreis.
Auch Beamte und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst können sich über entsprechende Förderungen freuen. Zudem kommt, dass Zivildienstleistende und Wehrdienstleistende anspruchsberechtigt sind. Berufs- und Zeitsoldaten sowie Auszubildende in unterschiedlichen Berufen haben ebenfalls Anspruch auf die stattlichen Förderungen. Selbstständige, die pflichtversichert sind, können ebenfalls Ansprüche an den Staat bezüglich der speziellen Förderung stellen.
Personen, die ein freiwilliges soziales Jahr ableisten und Eltern während der Elternzeit sind genauso anspruchsberechtigt, wie arbeitslose Personen. Künstler, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, gehören ebenfalls zu dem begünstigten Personenkreis in diesem Zusammenhang. Auch die Landwirte, die in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert sind, gehören dazu. Demzufolge sind eigentlich nur die nichtpflichtversicherten Selbstständigen, Freiberufler und Gewerbetreibenden nicht in den Kreis der begünstigten Personen im Zusammenhang mit der Riester Rente inbegriffen.
Auch die freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherten Personen sind nicht anspruchsberechtigt. Studenten und Vollrentner sowie Rentner aufgrund von Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit werden ebenfalls aus dieser Förderungsregelung ausgenommen. Sozialhilfeempfänger sind ebenfalls nicht berechtigt, Förderung in diesem Umfang zu erhalten. Da schon Riester Renten Verträge mit nur sehr minimalen monatlichen Leistungen (ab 5 Euro monatlich) abgeschlossen werden können, ist es auch für alle Personen, die zum begünstigten Personenkreis gehören, möglich die staatlichen Förderungen entsprechend in Anspruch zu nehmen und private Vorsorge fürs Alter dadurch zu treffen.

