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Riester Rente Vergleich!
Grundlage Titel: 
Steuerliche Ersparnisse mit der Riester Rente

Im Rahmen der jährlichen anstehenden Steuererklärung lassen sich zahlreiche Möglichkeiten finde, wie Steuern gespart werden können. Das Ansetzen von Ausgaben zur Sicherung der späteren Rentenbezüge ist dabei eine willkommene Möglichkeit für viele Steuerzahler. Früher konnten herkömmliche Kapitallebensversicherungen im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

In der Form ist das heute nicht mehr der Fall. Riester Renten Produkte sind allerdings bis zu einer Höhe von 2100 Euro als Sonderausgaben steuerlich geltend zu machen. Mit der Einführung der Riester Renten Produkte konnten im Jahr 2002 und im Jahr 2003 525 Euro geltend gemacht werden, im Jahr 2004 und im Jahr 2005 1050 Euro. In den Jahren 2006 und 2007 belief sich der abzugsfähige Betrag auf 1575 Euro und seit 2008 können 2100 Euro angesetzt werden.

Durch die Möglichkeit die Ausgaben für die Riester Rente als Sonderausgaben anzusetzen wird die Steuerlast des Einzelne, mitunter sehr, gesenkt. Durch die genannten Regelungen ist es möglich, dass es unter Umständen zu recht beschaulichen Steuerrückzahlungen für den einen oder anderen Arbeitnehmer kommen kann. Infolgedessen ist es für die einzelnen Personen wichtig, dass nicht nur die möglichen, stattlichen Förderungen in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden, sondern auch die steuerlichen Vorteile, die sich aus dieser Kombination ergeben.

Riester Renten Produkte haben demzufolge für Arbeitnehmer, Beamte, Zivildienstleistende, Wehrdienstleistende, Arbeitslose oder Eltern während der Elternzeit einige Vorteile, die sich finanziell auswirken. Die finanziellen Vorteile sind nicht erst mit dem Eintritt des Rentenalters spürbar, sie machen sich durch die steuerlichen Vorteile bereits während der anfänglichen Ansparphase für die betroffenen Personen bemerkbar.

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