Zunächst ist die Höhe der monatlichen Einzahlungen vom eigenen Bruttogehalt abhängig. Dementsprechend kann auch die Förderung vom Staat berechnet werden. Zu Beginn der Riester Rente wurde ein Prozent vom Bruttogehalt veranschlagt, es wurde eine Steigerung in den Sparplan integriert, so dass mittlerweile vier Prozent veranschlagt werden müssen, um die Förderung in vollem Umfang beantragen zu können.
Ausnahmen bestätigen die Regel. Eltern können während ihrer Elternzeit mit einem Mindestbeitrag (Sockelbeitrag) von 5 Euro pro Monat ebenfalls die volle Förderung für sich und ihre Kinder erhalten, sofern kein sozialversicherungspflichtiger Lohn bezahlt wird. Der Eigenbetrag errechnet sich aus den gültigen Prozentangaben und dem jährlichen Bruttolohn. Davon wird die Förderung des Staates abgezogen, der Rest zeigt auf, welche Eigenleistung von den Versicherten selbst übernommen werden muss.
Bei einem Bruttoarbeitslohn von 50 000 Euro pro Jahr wird eine jährliche Einzahlung in die Riester Rente von 2000 Euro (4 Prozent) veranschlagt. Je nach Familienstand wird davon die Fördersumme abgezogen, so dass letzen Endes nur ein gekürzter Betrag selbst als Eigenanteil zu tragen ist. Für Kinder wird seit 2008 eine Zulage von 185 Euro gewährt, für Kinder, die ab dem 1. 1. 2008 geboren sind, wird eine Zulage von 300 Euro gewährt.
Im Vergleich zu zahlreichen anderen Produkten auf dem Markt der privaten Altersvorsorge muss für die Riester Produkte vergleichsweise wenig selbst investiert werden, um seine eigene finanzielle Unabhängigkeit im Alter zu sichern. Die zahlreichen Riester Renten Produkte am Markt sind durch die verschiedenen Möglichkeiten und Optionen der staatlichen Förderung und den Optionen zum Einsparen von Steuern zu einem gängigen Modell der privaten Altersvorsorge geworden.

