Erhält man im Erlebensfall seine gezahlten Prämien zurück?
Der Versicherte erhält im Erlebensfall normalerweise keine Prämien zurück, die für seine Risikolebensversicherung gezahlt hat. Man kann zwar eine entsprechende Beitragsrückgewähr vereinbaren, jedoch führt dies zu unverhältnismäßig hohen Prämien, die für die Absicherung des Todesfallrisikos oftmals zu teuer sind. Wer eine Lebensversicherung mit Beitragsrückgewähr abschließen möchte, sollte sich oftmals lieber gleich für eine Kapitallebensversicherung entscheiden.

