Die Risikolebensversicherung dient nur der finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherungsnehmers. Im Gegensatz dazu werden Kapitallebensversicherungen zur Vermögensbildung abgeschlossen, sodass am Ende der Vertragslaufzeit eine angesparte Geldsumme ausbezahlt wird. Dies ist bei der Risikolebensversicherung nicht der Fall. Am Ende der Laufzeit endet der Vertrag und damit auch der Versicherungsschutz, ohne dass eine Beitragserstattung erfolgt.
Die fehlende Beitragserstattung schlägt sich allerdings in den monatlich zu zahlenden Beiträgen nieder. Diese sind im Vergleich zu den Beiträgen einer Kapitallebensversicherung vergleichsweise niedrig, da kein kapitalbildender Anteil inbegriffen ist, lediglich ein Risikozuschlag. Wer also im Zuge einer Lebensversicherung ein Vermögen aufbauen möchte, der sollte keine Risikolebensversicherung abschließen sondern eine Kapitallebensversicherung. Einige Versicherungsunternehmen bieten zwar Kombinationsprodukte als Alternative an, das ist aber im persönlichen Einzelfall zu entscheiden.
Wenn eine Versicherungsgesellschaft während der Vertragslaufzeit der Risikolebensversicherung Überschüsse erzielt kommt es mitunter vor, dass diese Überschüsse den Kunden zugute kommen. Entweder werden Beiträge gesenkt oder es werden Überschussauszahlungen an die einzelnen Versicherungsnehmer vorgenommen. Sodass hier die einzige Möglichkeit besteht, aus einem Vertrag über eine Risikolebensversicherung Geld zurück zu bekommen, ohne dass der Versicherungsfall eingetreten ist. Da die Risikolebensversicherung lediglich der Absicherung des Risikos einer finanziellen Notsituation von Familien oder Geschäftspartnern absichert, erfolgt keine Beitragsrückerstattung am Ende der Laufzeit.
Wäre dies anders, müssten die Beiträge, die durch den Versicherungsnehmer zu zahlen sind deutlich höher und damit würde das Produkt Risikolebensversicherung mitunter sehr viel weniger interessant für die Versicherungsnehmer. Insbesondere Familien mit kleinen Kindern versuchen möglichst wenig Geld fest zu verplanen, da kommt die Absicherung auf diese Weise gerade recht, auch wenn keine Erstattung am Ende erfolgt.

