Die Frage nach der Versicherungssumme und deren Höhe ist nicht leicht zu beantworten, da so viele verschiedene Aspekte dabei berücksichtigt werden müssen. Es kann keine allgemeingültige Regelungen dazu getroffen werden. Von Experten wird jedoch dazu geraten, mindestens drei Jahresgehälter ab zusichern, besser noch fünf Jahresgehälter. Falls Verbindlichkeiten wie Darlehen oder Kredite bestehen, sind diese bei der Berechnung der Versicherungssumme gesondert zu berücksichtigen.
Mitunter kann es auch sinnvoll sein, eine während der Vertragslaufzeit fallende Versicherungssumme zu vereinbaren. Eine derartige Regelung wird meist dann getroffen, wenn die Risikolebensversicherung z. B. an einen Tilgungsplan im Rahmen einer Immobilienfinanzierung angeglichen werden soll. Die Vereinbarung der Versicherungssumme bedarf einigen Überlegungen seitens des Versicherungsnehmers im Voraus. Auch die geplante familiäre Situation ist dabei gebührend zu berücksichtigen.
Sind kleine Kinder im Haus, die nicht selbst für sich sorgen können, ist es wichtig, dass so geplant wird, dass den Kindern auch im Falle des Todes des Hauptverdieners eine Ausbildung ermöglicht werden kann. Insbesondere Alleinerziehende müssen die extreme finanzielle Abhängigkeit des Nachwuchses berücksichtigen und die Versicherungssumme entsprechend festlegen. Im Nachhinein können zwar Änderungen der Versicherungssumme vorgenommen werden, aber insbesondere bei dem Wunsch zur Erhöhung der Versicherungssumme wird von den meisten Versicherungsunternehmen eine erneute Gesundheitsprüfung vom Versicherungsnehmer verlangt.
Um etwaigen Schwierigkeiten diesbezüglich vorzubeugen, ist es sinnvoll, wenn von Anfang an umsichtig geplant wird und die Versicherungssumme gleich entsprechend hoch angesetzt wird. Jeder Versicherungsvertrag ist den gegeben Umständen und der persönlichen Situation so anzupassen, dass die Absicherung adäquat ist. Familien haben dabei andere Bedürfnisse als berufstätige Ehepartner oder Geschäftspartner, die ihre Verbindlichkeiten absichern möchten.

