Können die Ansprüche aus der Rürup Rente vererbt werden?
Die Rürup Rente wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr als Leibrente ausgezahlt und die Ansprüche daraus sind im Normalfall nicht vererbbar. Mittlerweile kann man jedoch eine zusätzliche Absicherung abschließen, die die Rentenzahlungen im Todesfall des Versicherten als Hinterbliebenenrente auszahlt oder eine Beitragsrückgewähr erlaubt. Welche der beiden Optionen man wählen sollte, hängt immer auch ein bisschen von der persönlichen Situation ab.

