Was ist bezüglich der Rürup Rente im Fall von Arbeitslosigkeit zu bedenken?
Wer in seinem Leben arbeitslos wird und eine Rürup Rente regelmäßig bespart hat, der braucht sich während seiner Arbeitslosigkeit keine Sorgen um das angesparte Kapital machen, denn dieses wird nicht zur Anrechnung auf das Arbeitslosengeld oder das Arbeitslosengeld II herangezogen.

