Wer bestimmt den Grad der Invalidität?
Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein, in der Regel bestimmt der behandelnde Arzt oder auch von der Gesellschaft beauftragte Ärzte den Invaliditätsgrad. Die Höhe der Entschädigung, richtet sich dann nach der Gliedertaxe. Hierbei haben die Unfallversicherung meist große Unterschiede. Bei einigen wenigen zählt z.B. ein Schaden an der Hand bereits als 75% Invalidität, bei den meisten werden hier nur 55%. Vor Abschluss sollte man die Gliedertaxen der einzelnen Gesellschaften deshalb vergleichen.

