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Welche Formen der Unfallversicherung möglich sind

Grundsätzlich sind Versicherungen in unterschiedlichen Formen und Variationen möglich. So verhält sich das auch mit der Unfallversicherung, die als private Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung abgeschlossen werden kann. Es kann zum einen eine private Unfallversicherung abgeschlossen wird, die im Falle eine Invalidität (bei vielen Versicherungsunternehmen bereits ab 1 %) eine lebenslange Unfallrente zahlt. Eine andere Möglichkeit ist zu vereinbaren, dass eine einmalige Kapitalauszahlung in Höhe einer zuvor vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt wird, sofern eine Invalidität in Folge eines Unfalls eingetreten ist.

Einige Versicherungsunternehmen bieten auch Kombinationsprodukte an, was bedeutet, dass eine Einmalzahlung erfolgt und zudem eine monatliche, lebenslange Unfallrente fällig wird. Für welche Form sich der Versicherungsnehmer entscheidet, hängt maßgeblich von den persönlichen Vorlieben und der persönlichen Situation ab. Die klassische private Unfallversicherung beinhaltet folgende Leistungen: die Unfallrente oder die Kapitalleistung als Invaliditätsleistung, das Krankentagegeld, das Krankenhaustagegeld, die Todesfallleistung, die Übergangsleistung (bis zu 90 % des Nettoeinkommens des Versicherungsnehmers), die eventuell entstehenden Bergungskosten, die Kosten, welche unter Umständen für kosmetische Behandlungen anfallen und die Kurkostenbeihilfe.

Einige Versicherungsunternehmen bieten zusätzliche Optionen an, die im Versicherungsfall dann weitere Leistungen gewährleisten. Alle Zusatzleistungen, die vertraglich vereinbart werden, müssen in Form des Beitrags, der vom Versicherungsnehmer zu zahlen ist, extra bezahlt werden und können unter Umständen teuer werden. Demzufolge ist es wichtig, dass die versicherte Person zuvor darüber im Klaren ist, welche Leistungen erwünscht sind und den Zweck der Absicherung erfüllen, ohne zu teuer zu werden.

Möglich ist auch eine absolute Grundversicherung im Rahmen der privaten Unfallversicherung. Diese bietet lediglich die Unfallrente in Folge einer Verletzung durch einen Unfall, die zu einem gewissen Grad an Invalidität führt.

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