Die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland ist Teil der Sozialversicherung. Dadurch werden Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhüten. Sie basiert auf dem siebten Sozialgesetzbuch. Zahlreiche Personen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert: Im Angestelltenverhältnis beschäftigte Arbeitnehmer, Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, Schüler, Studenten, Auszubildende, Landwirte, Pflegepersonen, Helfer bei Unglücksfällen, Helfer im Zivilschutz, Helfer im Katastrophenschutz, Blutspender und Organspender.
Die bereits genannten Personengruppen sind pflichtversichert in der gesetzlichen Unfallversicherung. Freiwillig können sich in der gesetzlichen Unfallversicherung folgende Personengruppen versichern: Unternehmer und selbstständige sowie Freiberufler. Versicherte in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten folgende Leistungen infolge eines Unfalls: medizinische Leistungen, berufsfördernde Leistungen, Lohnersatzleistungen und Entschädigungsleistungen, wie Verletztengeld, Verletztenrente oder Hinterbliebenenrente.
Auch Pflegegeld oder Übergangsgeld kann als Anspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend gemacht werden. Das Übergangsgeld wird in Höhe von bis zu 90 % des Nettogehalts an die betroffenen Personen ausgezahlt. Auch häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfen können als Leistung in Anspruch genommen werden. Medizinische Versorgungen und medizinische Behandlungen werden in Form von Sachleistungen erbracht. Die behandelnden Ärzte stellen die Rechnung an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft aus und erhalten das Geld direkt. Ein Arbeitnehmer, ein Schüler oder auch ein Kindergartenkind ist auch auf dem Arbeitsweg, Schulweg oder Kindergartenweg in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Unfälle, die im privaten Bereich entstehen, sind nicht im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert und es können dementsprechend keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Hier greift eine private Unfallversicherung, sofern diese vorhanden ist und abgeschlossen wurde. Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind folgende: die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und die Unfall-Kassen sowie die Feuerwehr-Unfallkassen. Die Mitglieder bzw. Unternehmen entrichten entsprechende Mitgliedsbeiträge, die zur Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung herangezogen werden.


